Befreiungen vom Unterricht sind nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen, begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.
Bitte stellen Sie einen solchen Antrag mindestens drei Werktage vorher bei der Klassenlehrkraft hier
Befreiungen vom Unterricht sind nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen, begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten möglich.
Bitte stellen Sie einen solchen Antrag mindestens drei Werktage vorher bei der Klassenlehrkraft hier