Bei absinkenden Leistungen, die die Versetzung gefährden, erhalten die Erziehungsberechtigten im Mai (bei epochal unterrichteten Fächern im November) eine Benachrichtigung über den Leistungsrückgang.
Bei absinkenden Leistungen, die die Versetzung gefährden, erhalten die Erziehungsberechtigten im Mai (bei epochal unterrichteten Fächern im November) eine Benachrichtigung über den Leistungsrückgang.