Ist ein Schüler durch Krankheit oder sonstige schwerwiegende Umstände verhindert, so setzen die Erziehungsberechtigten die Schule noch am selben Tag vor Unterrichtsbeginn davon in Kenntnis. Dies geschieht in der Regel über WebUntis, kann in Ausnahmefällen aber auch telefonisch über das Sekretariat geschehen. Spätestens am dritten Tag des Fernbleibens, muss eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest vorgelegt werden. hier