Wenn bei einem Kind eine meldepflichtige Infektionskrankheit festgestellt wurde, z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Röteln, Krätze oder Kopfläuse, informieren die Eltern umgehend das Sekretariat. Auch bei anderen Infektionskrankheiten, mit denen sie Mitschüler anstecken könnten, sollten kranke Kinder nicht zur Schule kommen.