An unserer Schule nehmen die Schülerinnen und Schüler in der Regel an drei Klassenfahrten teil: Zu Beginn der Klassenstufe 5, zu Beginn der Klassenstufe 7 und am Ende der Klassenstufe 9(BR) bzw. 10(SEK). Die Teilnahme an einer Fahrt ist verbindlich, da sie als „Schule am anderen Ort“ zu sehen ist. Ausnahmen sind aus gesundheitlichen Gründen zulässig und müssen ärztlich bestätigt werden. Das Programm einer Klassenfahrt beinhaltet auch kulturelle, soziale oder sportliche Programmpunkte.
In den Klassenstufen 7-10 können auch klassenübergreifende Fahrten stattfinden, wie zum Beispiel Fahrten nach Frankreich oder England, zur aktiven Förderung der Fremdsprachenkenntnisse, zur Erweiterung der sozialen und persönlichen Kompetenzen und zur Förderung der Schulgemeinschaft.