Die Leistungen werden nach dem sechsstufigen Notensystem beurteilt. Den Noten werden folgende Definitionen zugrunde gelegt:
1 = sehr gut: Eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.
2 = gut: Eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht.
3 = befriedigend: Eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
4 = ausreichend: Eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5 = mangelhaft: Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten.
6 = ungenügend: Eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.