Laut Nichtraucherschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz besteht an Schulen ein generelles Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten. Es gilt für die Gebäude und auch für das zu den Einrichtungen gehörende Freigelände.
Laut Nichtraucherschutzgesetz des Landes Rheinland-Pfalz besteht an Schulen ein generelles Rauchverbot für alle Personen, die sich dort aufhalten. Es gilt für die Gebäude und auch für das zu den Einrichtungen gehörende Freigelände.